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Neuregelung staatlicher Hochwasserhilfen ab 01.07.2019
Schwere Unwetterschäden nehmen immer mehr zu. Für den Freistaat Bayern stellt dies ein unkalkulierbares finanzielles Risiko dar.
Die Bayerische Staatsregierung hat deshalb beschlossen, ab 01.07.2019 die Soforthilfen bei Hochwasserschäden einzustellen.
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